Versteuerung

Die lohnsteuer- bzw. einkommensteuerrechtliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen und Leistungen aus betrieblichen Unfallversicherungen richtet sich einem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28.10.2009.

Entscheidend ist dabei,  ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer (versicherte Person) die Rechte aus dem Versicherungsvertrag wahrnehmen kann. Maßgeblich ist insbesondere, wer nach einem Unfall die Versicherungsleistungen aus dem Vertrag vom Versicherer fordern kann. Darüber entscheidet, ob es sich um eine

Gruppenunfallversicherung “MIT” Direktanspruch

- oder eine -

Gruppenunfallversicherung “OHNE” Direktanspruch

handelt.