Pauschalversteuerung

Leistungen der Gruppenunfallversicherung für Rettung, Bergung und Suche

Bei Gruppenunfallversicherungen übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Zahlung der Beiträge. In diesem Zug kann der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung nutzen. Die zur Gruppenunfallversicherung gezahlten Versicherungsbeiträge unterliegen somit einer pauschalen Lohnsteuer von 20 Prozent. Pro versichertem Arbeitnehmer darf ein Betrag von 62 € pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Wird diese Grenze überschritten, dann kann keine Pauschalversteuerung angewendet werden.

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