Gäste- und Besucherunfall

Leistungen der Gruppenunfallversicherung für Gäste und Besucher

Wenn Ihr Unternehmen eine juristische Person ist, dann schützt Ihre Gruppenunfallversicherung sogar Ihre Kunden und Gäste.

Dieser Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die Ihren Besuchern und Gästen in Ihren Räumen und auf Ihrem Betriebsgelände zustoßen.

Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Wege außerhalb dieses Bereiches und auf die An- und Abreise, sofern und solange sich Ihre Kunden und Gäste in Begleitung eines Betriebsangehörigen
befinden.

Versicherungssummen für Gäste- und Besucherunfall

  • 10.000 EUR Invalidität
  •   5.000 EUR Unfalltod

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