Auslandsaufenthalt (Heilkosten)

Leistungen der Gruppenunfallversicherung bei Auslandsaufenthalt

Wenn eine versicherte Person bei einem maximal 1-jährigen Auslandsaufenthalt (d.h. außerhalb von Deutschland) einen Unfall erleidet und ihr dabei für die Behebung der Unfallfolgen Heilkosten entstehen, welche nicht durch ihren privaten oder gesetzlichen Krankenversicherer erstattet werden,

dann ersetzt die ACE Company FirstClass bis zu 3.000 Euro
im Rahmen der Gruppenunfallversicherung die nachgewiesenen Kosten (SB 50,- Euro) für

  • Ärztliche Honorare
  • sonstige Operationskosten
  • Unterbringung im Krankenhaus
  • Verpflegung im Krankenhaus
  • Arzneien / Medikamente
  • künstliche Glieder / Prothesen
  • Verbandszeug

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